Selbstzahler aus gutem Grunde ...
Wartezeiten
Die Wartezeiten in der selbst finanzierten Therapie und Beratung sind erheblich geringer, als bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten und ärztlichen Psychotherapeuten, Psychiatern.
Motivationsfreiheit
Sie bleiben frei in Ihren Entscheidungen und steigern ihre Eigenmotivation zur aktiven Nutzung ihrer Sitzungen.
Diagnosefreiheit
Als Selbstzahler brauchen Sie keine Diagnose, welche Ihrer Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt werden muss. Der Abschluss noch geplanter (Zusatz-)Versicherungen wird nicht durch Vorerkrankungen und deren Diagnosen gefährdet.
Methodenfreiheit
Kassenfinanzierte Psychotherapie ist auf die drei Kassenverfahren beschränkt. Als Selbstzahler bestimmen Sie und Ihr Therapeut über die Wahl der Methoden gemäß der Passung für ihr individuelles Leben. Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte Methoden.
Versicherungsfreiheit
Beim Abschließen einer Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, oder privaten Krankenversicherung, kann eine von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie als „ernsthafte Krankheit“ gewertet werden. Dies kann unter Umständen zur Ablehnung der Versicherungsanträge oder zu deutlich steigenden Beiträgen führen. Auch für Menschen vor der Beamtung ist dies ein wichtiger Punkt.
Psychotherapie: Kostenübernahme durch Versicherungen
Allgemein
Die Kostenübernahme meiner Leistungen kann nur dann erfolgen, wenn ich bei Ihnen eine psychische Störung oder eine akute Belastung diagnostizieren kann und damit die medizinische Notwendigkeit einer Psychotherapie nachweisen kann. Wenn diagnostisch keine Psychotherapie erforderlich ist, dann handelt es sich um Coaching oder Beratung.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß dem Psychotherapeutengesetz von 1999 nur dann übernommen, wenn die Psychotherapie von einem approbierten medizinischen oder psychologischen Psychotherapeuten mit Kassensitz durchgeführt wird.
Ich führe in meiner Privatpraxis heilkundliche Psychotherapie durch. Meine Heilerlaubnis beruht auf der Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie. Daher übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung bei mir nicht.
Klienten gesetzlicher Krankenkassen benötigen daher eine "Zusatzversicherung Heilpraktiker“, welche bei entsprechendem Umgang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zu einem guten Teil übernimmt. (Weitere Infos weiter unten)
Des Weiteren besteht die (aufwendige und nicht immer erfolgreiche) Durchführung eines "Kostenerstattungsverfahrens". (Weitere Infos weiter unten)
Zusatzversicherung Heilpraktiker und Naturheilverfahren
Falls Sie als gesetzlich Versicherter bereits eine Zusatzversicherung Heilpraktiker haben gilt es zu prüfen ob Leistungen von "Heilpraktikern für Psychotherapie" (der sogenannte kleine Heilpraktiker) im Leistungspaket enthalten sind.
Falls Sie als gesetzlicher Versicherter noch keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, könnten sie dies in Betracht ziehen.
Hinweis: Meine Hinweise zum Thema beruhen auf meiner persönlichen Erfahrung und können die Beratung durch einen Versicherungsfachmann nicht ersetzen.
Die "Zusatzversicherung Heilpraktiker" kostet ca. 15-30 € pro Monat (abhängig von Geschlecht und Alter). Darüber hinaus können meist noch andere Pakete hinzugefügt werden.
Wenn Sie eine solche Zusatzversicherung abschließen möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Abschluss der Versicherung vor Aufnahme einer Psychotherapie. (Die Versicherer fragen nach, ob sie in den letzten Jahren Psychotherapie in Anspruch genommen haben und geben bei Verneinung evt. Rabatte)
- Achten Sie darauf, das heilkundliche Psychotherapie im Tarif enthalten ist. Die Leistungen sollten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattet werden. Meist gibt es hier prozentuale Einschränkungen und Jahreshöchstgrenzen (Zum Beispiel: 80 % der Kosten bis insgesamt 1250 €).
- Beachten Sie Wartezeiten und eventuelle Beschränkungen der Leistungen zu Beginn der Tariflaufzeit. (Manche Versicherer bewerben ihre Tarife "ohne Wartezeit" und beschränken dann die Leistung auf zum Beispiel maximal 200 € pro Jahr in den ersten zwei Jahren)
Lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung?
Generell kann sich eine solche Versicherung lohnen. Insbesondere dann, wenn sie nicht im Rahmen einer approbierten, niedergelassenen und krankenkassenzugelassenen Behandlung Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Vergleichen Sie die Angebote gut. Die verschiedenen Leistungspakete unterscheiden sich teils sehr stark. Sowohl in Bezug auf die Anzahl der übernommenen Therapiestunden, als auch deren Häufigkeit und der prozentuale Anteil der Kostenübernahme.
Private Krankenversicherung (100%)
Ob meine Leistungen von Ihrer Privaten Krankenvollversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Prüfen Sie dazu Ihren Versicherungsvertrag oder fragen Sie Ihren Versicherungsberater.
Fast alle Versicherungen zahlen Leistungen nur, wenn vorab (also vor Aufnahme einer Psychotherapie) eine Kostenzusage erfolgt ist.
Manche Verträge enthalten einfach eine bestimmte Anzahl an Psychotherapiesitzungen, die pro Jahr übernommen werden. Teilweise gibt es Beschränkung der Maximalsumme pro Jahr.
Die einfachste Abrechnungsmöglichkeit mit Ihrer privaten Krankenvollversicherung ist die Abrechnung als "Heilpraktiker für Psychotherapie" (wenn diese Leistungen übernommen werden). Dann wird zumindest ein Teil der Kosten übernommen (ca. 70%). Eine Sonderposition nehmen die beiden Punkte 19.8 Behandlung durch Hypnose und 20.1 atemtherapeutische Behandlungen ein, die einen wichtigen Teil meiner Behandlungen ausmachen. Hier unterscheidet sich die Kostenübernahme zwischen den verschiedenen Versicherungen.
Des weiteren besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren".
Kostenerstattungsverfahren
Das Kostenerstattungsverfahren kann dann greifen, wenn Sie vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten mit Kassensitz - innerhalb einer zulässigen Wartezeit bekommen können. Dann haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme bei einem Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassensitz zu beantragen.
Die Möglichkeiten ein Kostenerstattungsverfahren bei Heilpraktikern für Psychotherapie (meine Heilzulassung) ist jedoch in der Vergangenheit deutlich eingeschränkt worden. Bitte beachten Sie, dass es sich hier immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Die meisten gesetzlichen Kassen lehnen inzwischen das Kostenerstattungsverfahren bei Heilpraktikern für Psychotherapie generell ab.
Der § 13 (3) Sozialgesetzbuch V gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war."
Für diese Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie zunächst nachweisen, dass die Vertragsbehandler in zumutbarer Entfernung keine Kapazitäten innerhalb der nächsten drei Monate frei haben. Bei der derzeitgen Versorgungslage genügen hierzu meist ein paar Telefongespräche mit Gesprächsprotokoll oder das Einsammeln einiger schriftlicher Anfragen bei Kollegen mit Approbation.
Die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht auch in diesem Fall nur für die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.
Bei der Kostenerstattung durch ihre Kasse, bezahlen sie die Rechnung für die Therapie zunächst selbst und reichen diese Rechnung dann bei ihrer Kasse ein, so das Ihnen die Kosten entsprechend der Zusicherung durch Ihre Kasse / Versicherung zurückerstattet werden.
Ihre Kasse / Versicherung bezahlt aber die Kosten nur, wenn sie vor Therapiebeginn dem Kostenerstattungsverfahren in ihrem individuellen Fall zugestimmt hat. (Rechtsgrundlage SGB V §13 Abs.3) Vorraussetzung für die Anwendung des Kostenerstattungsverfahren ist, das sie bei keinem Therapeuten in ihrer Nähe mit Kassenvertrag einen Therapieplatz in zumutbarer Zeit in Aussicht gestellt bekommen haben.
Als zumutbar gilt ein Zeitraum von weniger als drei Monaten (Gemäß Urteil: BSG Az. 6 RKa 15/97). Um dies belegen zu können, müssen sie mindestens 5 "Absagen" dokumentiert haben. Dokumentiert heisst, das sie sich notieren, welchen Therapeuten sie wann angerufen haben und welche Wartezeiten dort genannt wurden.
Eine weitere Vorrausetzung ist, dass ihr Hausarzt oder ein Facharzt (Psychiatrie, Neurologie) Ihnen einen Konsiliarbericht ausstellt (Aussschluß möglicher körperlicher Ursachen) und die Notwendigkeit einer Psychotherapie bestätigt und ihnen für die Therapie eine "Notwendigkeits-" bzw. "Dringlichkeitsbescheinigung" ausstellt.
Sind diese beiden Vorraussetzungen erfüllt, können Sie ein formloses Antragsschreiben formulieren: "Antrag auf Kostenerstattung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei dem Heilpraktiker (Psychotherapie nach HPG) Bernd Jung...", dass Sie noch mit eigenen Worten ergänzen. Sind alle Unterlagen komplett, schicke ich den Antrag mit den Unterlagen und mit Angaben über meine therapeutische Qualifikation an ihre Kasse.
Es gibt keine Garantie für den Erfolg eines Kostenerstattungsverfahrens. Zwar kann man gerichtlich gegen seine Kasse vorgehen, was die meisten allerdings nicht machen (Rechtschutzversicherung für Vertragsstreitigkeiten). Die Kassen sitzen hier sozusagen am "längeren Hebel". Das Kostenrisiko bis zu einer Zu- oder Absage eines Kostenerstattungsverfahren tragen Sie auf jeden Fall selbst.
siehe auch: Flyer der Vereinigung deutscher Psychotherapeuten zum Thema Kostenerstattungsverfahren
Zusammengefasst:
1. Dokumentieren Sie Anfragen bei kassenzugelassenen Therapeuten mit Datum, Uhrzeit und Wartezeit.
2. Im Rahmen einer ersten Therapiesitzung: Anamnese, Verdachtsdiagnose, Beratung über weiteres Vorgehen.
3. Konsiliarbericht beim Hausarzt oder Facharzt (Psychiatrie, Neurologie) einholen und die Notwendigkeit einer Psychotherapie bescheinigen lassen (Notwendigkeitsbescheinigung).
4. Einsendung des Antrages und aller notwendigen Unterlagen bei der Kasse / Versicherung.
Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit
Ist Coaching steuerlich absetzbar?
Im Rahmen eines Coachingprozesses sind die Kosten für meine Dienstleistungen normalerweise als Werbungskosten voll absetzbar. Fragen Sie dazu auch Ihren Steuerberater.
Ist Psychotherapie steuerlich absetzbar?
Evt. als "außergewöhnliche Belastung". Diese liegt dann vor, wenn besondere Umstände (Krankheit) in Ihrem Privatleben dazu führen, dass Sie mehr Geld zum Leben brauchen als im Normalfall. Übersteigen die privat getragenen Kosten für Psychotherapie einen bestimmten Anteil Ihres Einkommens ("zumutbare Belastung"), dann können die darüber hinaus gehenden Kosten von der Steuer als "aussergewöhnliche Belastung" abgesetzt werden. Fragen Sie hierzu auch Ihren Steuerberater.
Die Berechnung der "zumutbaren Belastung" hat sich 2017 für den Steuerzahler vergünstigt. Schön erklärt das ein Artikel über aussergewöhnliche Belastungen bei finanztip.de.
Die Finanzamt Bayern bietet einen Online-Rechner für die "zumutbare Belastung" an.
Interessante Gerichturteile hierzu: Finanzgericht Münster (AZ: 3K 2845/02 E): Psychotherapeutische Behandlungskosten sind auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind - solange diese der notwendigen Behandlung einer vorliegenden Erkrankung dienen.
BurnOut Kosten als Werbungskosten?
Solange noch keine Störung mit Krankheitswert vorliegt, ist es möglich sich zum Thema BurnOut bei mir coachen zu lassen. Diese Beratungsleistung ist dann beruflich veranlasst. Die Kosten für ein Coaching sind normalerweise steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Kosten für eine Psychotherapie und andere medizinische Behandlungen sind dann steuerlich absetzbar, wenn sie als "außergewöhnliche Belastung" einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens übersteigen. Lesen Sie hierzu auch den Abschnitt weiter oben: "Ist Therapie steuerlich absetzbar". Bitte fragen Sie dazu auch Ihren Steuerberater.Allgemeine Fragen
Wie lange sind die Wartezeiten?
Ich versuche meine Termine immer so zu halten, dass auch noch Raum für "Unvorhergesehenes" bleibt. Daher kann ich Ihnen meist kurzfristig einen Termin einräumen. Ambulante Behandlungen finden immer unter der Woche, generell nachmittags statt.
Was ist der Unterschied zwischen Therapie und Coaching?
Generell sind die angewandten Methoden in Coaching und Therapie sehr ähnlich. In der Therapie werden Störungen mit Krankheitswert behandelt, längerfristige Veränderungen werden angestrebt. Coaching konzentriert sich ursprünglich auf das Spannungsfeld Rolle-Person-Organisation und darin meist auf einen eng umrissenen Auftrag. Lesen Sie hierzu auch meinen Artikel Coaching und Therapie wachsen zusammen